Neu Migrationsbeiratswahl am Sonntag, 22. November 2026: Wählen dürfen alle Münchnerinnen und Münchner mit ausländischem Pass — Deutsche mit zweitem Pass oder Einbürgerung in den letzten zwölf Jahren müssen bis 6. November den Eintrag ins Wählerverzeichnis beantragen — Alles zur Wahl ↗    ◆    Datenpanne beim Wahlamt: Private Anschriften aller Kandidierenden zur Migrationsbeiratswahl waren drei Stunden im Netz — wir fordern Schutz, Aufklärung und gleiche Standards wie bei der Kommunalwahl — Zum Statement →    ◆    ABI stellt 40-köpfige Liste für die Migrationsbeiratswahl am 22. November auf — Dimitrina Lang führt die Liste an — Zur Pressemitteilung →    ◆    Gemeinsame Erklärung des Bayerischen Dialogforums Religion und Integration vorgestellt — wir begrüßen das starke Zeichen für Religionsfreiheit und Zusammenhalt — Zum Statement →    ◆    Stadtratsbeschluss: Die Unabhängigkeit des Migrationsbeirats wird gestärkt — künftig keine beratenden Mitglieder aus dem Stadtrat mehr — Zum Statement →    ◆    Der CSU-Bundestagsabgeordnete Prof. Dr. Hans Theiss macht beim Internationalen Stammtisch mit — erstmals ist ein Mitglied des Deutschen Bundestages in unserem Netzwerk — Mehr zu Prof. Dr. Hans Theiss →    ◆    Dr. Sasan Harun-Mahdavi zum stellvertretenden Vorsitzenden des Münchner Migrationsbeirats gewählt — 16:15 Stimmen gegen den bisherigen Amtsinhaber — mehr →
Öffentliches Statement · 12. Oktober 2026

Wer kandidiert, darf nicht zur Zielscheibe werden

Das Wahlamt der Landeshauptstadt München hat am 7. Oktober 2026 für rund drei Stunden die privaten Wohnanschriften aller Kandidatinnen und Kandidaten zur Migrationsbeiratswahl im Internet veröffentlicht — entgegen der Wahlordnung. Wir erwarten individuelle Schutzmaßnahmen, vollständige Aufklärung und dieselben Standards wie bei der Kommunalwahl.

12. Oktober 2026 Öffentliches Statement

Drei Stunden im Netz – und nicht mehr zurückzuholen

Am 7. Oktober 2026 hat das Wahlamt der Landeshauptstadt München die zugelassenen Wahlvorschläge zur Wahl des Migrationsbeirats bekannt gemacht – und dabei rund drei Stunden lang die privaten Wohnanschriften sämtlicher Kandidatinnen und Kandidaten aller 28 Listen im Internet veröffentlicht. Die Wahlordnung für den Migrationsbeirat bestimmt seit 2022 ausdrücklich, dass Anschriften nicht veröffentlicht werden. Das Wahlamt hat den Fehler eingeräumt, sich bei den Betroffenen entschuldigt und den Vorfall den Datenschutzbehörden gemeldet. Wir nehmen das zur Kenntnis – und sagen zugleich deutlich: Erledigt ist die Sache damit nicht.

Wer für den Migrationsbeirat kandidiert, engagiert sich sichtbar – oft seit Jahren, oft gegen Widerstände, manche mit Bedrohungserfahrungen aus Deutschland oder aus dem Herkunftsland. Mehrere Kandidierende, auch aus unserem Umfeld, hatten ihre Anschrift aus Sicherheitsgründen sperren lassen. Für sie ist eine im Netz kursierende Adressliste keine Panne, sondern ein reales Risiko. Ein Dokument, das heruntergeladen und weitergeleitet wurde, lässt sich nicht zurückholen; wie viele Kopien existieren, weiß niemand.

Wir erwarten von der Landeshauptstadt München deshalb mehr als eine Entschuldigung: eine individuelle Risikobewertung und konkrete Unterstützung für besonders gefährdete Kandidierende, eine feste Ansprechperson für Sicherheitsfragen, die nachweisbare Entfernung von Kopien aus Suchmaschinen und Archiven, eine vollständige Aufklärung, wie eine seit 2022 überholte Vorlage im Jahr 2026 noch verwendet werden konnte – und verbindliche Vorkehrungen, damit sich das bis zum Wahltag und darüber hinaus nicht wiederholt. Für Kandidierende der Migrationsbeiratswahl müssen dieselben Schutzstandards gelten wie bei der Kommunalwahl. Nicht weniger.

Unsere Solidarität gilt allen Betroffenen – über alle Listen hinweg. Die Wählergruppe „Aktiv Bürgerlich International – Die Christsozialen (ABI)", die aus unserem Umfeld entstanden ist, hat sich mit einem ausführlichen Schreiben an das Kreisverwaltungsreferat gewandt und Auskunft, Schutzmaßnahmen und Aufklärung eingefordert. Wir unterstützen das ausdrücklich.

Zugleich gilt: Dieser Vorfall darf nicht das sein, was von dieser Wahl bleibt. Wer sich trotz allem zur Wahl stellt, verdient Respekt – und Stimmen. Wir rufen alle Wahlberechtigten auf, am 22. November 2026 den Migrationsbeirat zu wählen. Wer in den letzten zwölf Jahren eingebürgert wurde oder neben dem deutschen einen weiteren Pass besitzt, muss den Eintrag ins Wählerverzeichnis bis zum 6. November 2026 beantragen.

Jetzt ist die Zeit, Haltung zu zeigen – für Religionsfreiheit, für Zusammenhalt und für ein friedliches Miteinander.

München, 12. Oktober 2026

Hintergrund

Die Wahlordnung für den Migrationsbeirat der Landeshauptstadt München (Fassung vom 11. Juni 2025, zuletzt geändert am 19. August 2026) bestimmt in § 16 Abs. 12 und § 20 Abs. 1: „Eine Veröffentlichung der Anschrift erfolgt nicht." Auch auf dem Stimmzettel wird die Anschrift nicht genannt (§ 21 Abs. 2). Die Regelung gilt seit der Wahlordnung vom 7. September 2022. Nach Angaben des Kreisverwaltungsreferats wurde für die Bekanntmachung am 7. Oktober 2026 versehentlich eine Vorlage aus dem Jahr 2022 verwendet; der Vorfall wurde der Datenschutzbeauftragten der Landeshauptstadt und dem Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz gemeldet, alle Kandidierenden wurden per Post informiert.

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„Wer sich für diese Stadt engagiert, muss darauf vertrauen können, dass der Staat seine Daten schützt. Dieses Vertrauen wiederherzustellen ist jetzt Aufgabe der Stadt."
— Nima Lirawi, Mitglied des Migrationsbeirats und Mitgründer des Internationalen Stammtischs

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